Allgemeine Geschäftsbedingungen Jump Factory BV

The Fan Company ist ein Handelsname von Jump Factory BV

Allgemein

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Jump Factory BV erstellten Angebote und für alle von Jump Factory mit Dritten geschlossenen Verträge über die Ausführung von Arbeiten, den Kauf und Verkauf. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wenn im Folgenden von Jump Factory die Rede ist, ist damit Jump Factory BV gemeint

Angebote und Vereinbarungen

  1. Die Preise und Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, der Preis wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  2. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigungen von Jump Factory oder durch (Beginn) der tatsächlichen Ausführung der Arbeiten durch Jump Factory zustande.
  3. Bestellungen sind verbindlich, wenn sie an den Vertreter von oder direkt an Jump Factory gerichtet werden.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, ist Jump Factory verpflichtet, sein Angebot 30 Tage lang anzunehmen, unbeschadet der Bestimmungen, die für diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten.
  5. Die von Jump Factory in einem Angebot, der Vereinbarung und/oder der Website genannten Größen, Gewichte, Farben, technischen Daten, Texte, Fotos oder andere ähnliche Informationen sind ausschließlich beschreibender Natur. Der Kunde kann aus diesen Informationen und Abweichungen des Produkts und/oder der Dienstleistung im Vergleich zu diesen Informationen keine Rechte ableiten. Abweichungen sind zulässig und bedeuten in keiner Weise, dass der Lieferant seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht nachkommen wird, es sei denn, die Abweichungen sind in ihrer Art und/oder ihrem Ausmaß vernünftigerweise so groß, dass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass Jump Factory dazu nicht in der Lage sein wird mit dieser abweichenden Lieferung seinen (Kern-)Verpflichtungen nachkommen. Verpflichtungen aus dem Vertrag (noch) erfüllen. Aufgrund etwaiger Abweichungen von den vorgenannten Angaben der Jump Factory stehen dem Kunden weder Reklamationen noch sonstige Erfüllungs- und/oder Schadensersatzansprüche zu.

Transport, Lieferzeit, Ware

  1. Die angegebenen Preise beinhalten die kostenlose Lieferung an eine Adresse in den Niederlanden oder Belgien. Für Lieferungen in andere als die oben genannten Länder werden Transportkosten berechnet.
  2. Liefertermine richten sich nach den vereinbarten Konditionen. Weitere Rechte des Käufers, wie z. B. Rücktritt vom Auftrag nach Ablauf der vereinbarten Frist, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Inbetriebnahme, sind ausgeschlossen.
  3. Jump Factory kann bei Bedarf in Teilen liefern. Bei Teillieferungen gelten die Regelungen für die Lieferung der gesamten Bestellung in vollem Umfang.
  4. Nicht vertragsgemäße Ware und sonstige Mängel sind innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu rügen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als angenommen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erhalt der Ware gerügt werden. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln beschränken sich auf die Nachbesserung des beanstandeten Teils oder auf die Nachlieferung eines guten Teils innerhalb einer gesetzten Frist. Auf Verlangen von Jump Factory können Reklamationen retourniert werden. Jump Factory haftet nicht für Folgeschäden, wie z. B. Transportkosten, die durch Mängel entstehen.
  5. Jump Factory haftet niemals für Mängel am Produkt, die ihr nicht bekannt waren und/oder nicht bekannt sein sollten.
  6. Geringfügige und/oder unvermeidbare Abweichungen vom Produkt stellen niemals einen Reklamationsgrund dar.

 Risiko & Versicherung

  1. Die Gefahr des Produkts geht zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Produkts an den Kunden auf den Kunden über. Dies ist der Fall, wenn der Kunde die tatsächliche Kontrolle über das Produkt erlangt hat.
  2. Mit Ausnahme der Bestimmungen der Kunst. 5.1 Wenn Jump Factory den Transport des Produkts zum und/oder zu dessen Gunsten gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung übernimmt, geht die Gefahr des Produkts mit Beginn des Transports auf den Kunden über. Dem Kunden ist bekannt, dass er in diesem Zusammenhang für eine angemessene Versicherung des Produkts sorgen muss.
  3. Jump Factory hat die für Unternehmen übliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Wenn der Kunde wissen möchte, wie weit der Versicherungsschutz reicht, kann er sich an Jump Factory wenden. Diese Haftpflichtversicherung für Unternehmen deckt nicht zwingend alle Schadensrisiken ab, die sich aus der Nutzung des Produkts ergeben. Der Kunde ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt, an dem er das Risiko des Produkts trägt und/oder das Produkt in seinem Besitz hat (gemäß der Vereinbarung oder anderweitig), für eine angemessene Versicherung gegen das Risiko von Schäden zu sorgen, die sich aus der Nutzung des Produkts ergeben des Kunden oder durch Dritte, unabhängig davon, ob ein Sachschaden, ein Personenschaden, ein Folgeschaden, ein Betriebsschaden oder ein sonstiger Schaden vorliegt.

Garantie

  1. Jump Factory garantiert für ein Jahr ab Lieferdatum, dass der gelieferte Artikel frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist.
  2. Die Garantie von Jump Factory für den Artikel umfasst die Reparatur von Material- oder Verarbeitungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit aufgetreten sind, durch Reparatur oder Austausch von Teilen, nach Ermessen von Jump Factory. Von der Garantie ausgeschlossen sind:
    – die Kosten für etwaige Diagnosezeit und Diagnoseressourcen;
    – Kosten, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind;
    – der Austausch von Verbrauchsmaterialien;
    – Anfahrtskosten und anwendbare Tarife, wenn die Garantieleistung vor Ort erbracht wird.
    – Transportkosten (Garantierechte gelten immer „ab Werk“ in der Jump Factory-Werkstatt in Nijmegen, Niederlande)
  3. Damit Jump Factory seiner Verpflichtung nachkommen kann, wird der Käufer Jump Factory unverzüglich eine genaue schriftliche Erklärung über die Art des vermuteten Mangels zukommen lassen und Jump Factory alle anderen angeforderten Informationen zukommen lassen.
  4. Abgesehen von der in diesem Artikel beschriebenen Garantie hat Jump Factory keine weiteren Garantieverpflichtungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Die Garantie gilt nur für neu gelieferte Artikel, demontierte Teile sind von der Garantie ausgeschlossen.
    Die Garantie erlischt, wenn:
    Die Reparatur eines Defekts erfolgt durch Nicht-Jump Factory-Personal oder durch Dritte, die nicht von Jump Factory autorisiert sind.
    – Diebstahl von Teilen, Störungen, Wasserschäden, Blitzschlag, Belästigung und Vandalismus, hohe elektrische Netzspannung, Schwankungen, übermäßige Erwärmung, Feuer- und Rauchschäden oder anormale Umgebungsbedingungen;
    – aufgrund von fahrlässiger oder inkompetenter Verwendung des Artikels und Nachlässigkeit bei der Befolgung von Anweisungen gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers und fallen nicht unter die oben beschriebene Garantie.
  5. Abweichend von Punkt 16 gewährt Jump Factory zusätzlich eine 4-jährige Garantie auf Herstellungsfehler in den Nähten von neuen aufblasbaren Burgen, Hindernisparcours und Rutschen, sofern der Kunde die Produkte saisonal unter Beachtung einer fachmännischen und sorgfältigen Nutzung im Einklang mit dem Benutzer des Kunden verwendet Handbuch. Ausgenommen von dieser zusätzlichen Garantie sind Unternehmen und Institutionen, die die Produkte (fast) täglich nutzen, wie z. B. Spielplätze und Indoor-Spielplätze.

Schadensbehebung

  1. Der zusätzliche Schadensreparaturservice bedeutet, dass der gelieferte Artikel bis zu fünf Jahre ab Lieferdatum kostenlos im Büro von Jump Factory repariert werden kann. Dieser Zusatzservice beinhaltet nicht:
    – Materialien, die zur Durchführung der Reparatur verwendet wurden;
    – der Austausch von Verbrauchsmaterialien;
    – Anfahrtskosten und anwendbare Tarife, wenn die Garantieleistung vor Ort erbracht wird.
  2. Die Kosten für den Transport zur und von der Jump Factory trägt der Käufer.
  3. Der Zeitraum, innerhalb dessen die Schadensbehebung durchgeführt wird, hängt von der Verfügbarkeit und Planung von Jump Factory ab.

Lieferung

  1. Alle vom Lieferanten angegebenen Lieferfristen gelten als annähernd, es sei denn, der Kunde und der Lieferant haben ausdrücklich vereinbart, dass eine Lieferfrist ausdrücklich verbindlich ist.
  2. Eine Lieferfrist beginnt erst, nachdem Jump Factory vom Kunden eine vereinbarte Anzahlung erhalten hat.
  3. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit der Überschreitung einer Lieferfrist durch den Lieferanten.
  4. Die Produkte gelten frühestens dann als geliefert, wenn entweder Jump Factory den Kunden schriftlich benachrichtigt hat oder der Kunde die Produkte tatsächlich erhalten hat.
  5. Nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist haftet Jump Factory nicht mehr für etwaige Mängel oder Schäden an den gelieferten Produkten.

Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Jump Factory und kann jederzeit zurückgenommen werden, wobei der jeweilige Kunde verpflichtet ist, diese Ware auf erstes Anfordern unverzüglich frachtfrei zurückzusenden. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden vom Kunden erstattet, einschließlich etwaiger in diesem Zeitraum entstandener Schäden beim Warenumschlag.

Haftung

  1. Jump Factory ist niemals verpflichtet, Schadenersatz jeglicher Art, direkt oder indirekt, einschließlich geschäftlicher Schäden an beweglichem oder unbeweglichem Eigentum oder an Personen, sowohl dem Käufer als auch Dritten zu zahlen. Vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Jump Factory oder derjenigen, für die Jump Factory haftet, muss der Käufer nachweisen. Jump Factory haftet in keinem Fall für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Verwendung der gelieferten Waren durch den Käufer oder Dritte entstehen oder dadurch verursacht werden.
  2. Jump Factory haftet nicht für Schäden, die an Grundstücken entstehen, an denen Jump Factory Arbeiten durchgeführt hat, durchgeführt hat oder noch durchführen wird, sowie für alles, was in diesem Grundstück enthalten ist oder einen Teil davon bildet, unabhängig davon, ob dieser Schaden verursacht wurde durch bei ihr beschäftigte Personen von Jump Factory oder durch Personen, die auf andere Weise von Jump Factory bedient werden. Dabei ist es unerheblich, ob sich das Grundstück unter Jump Factory oder anderswo befindet.
  3. Diese Haftungsbeschränkung gilt, wenn und soweit die Haftpflichtversicherer von Jump Factory keine Deckung für Schäden bieten, die dem Käufer und/oder Dritten entstehen.
  4. Wenn Jump Factory, aus welchem Grund auch immer, zum Schadensersatz verpflichtet ist, wird dieser Schadensersatz niemals einen Betrag übersteigen, der dem Rechnungswert der mangelhaften Ware entspricht, die den Schaden verursacht hat. Bei Teillieferung ist Jump Factory zum Schadensersatz maximal bis zur Höhe des betreffenden Teils des Rechnungsbetrages verpflichtet.
  5. Darüber hinaus verjährt jeder Anspruch gegen Jump Factory mit Ablauf eines Jahres nach Entstehung des Anspruchs, es sei denn, es wurde bereits zuvor ein Rechtsstreit gegen Jump Factory in diesem Zusammenhang eingeleitet.
  6. Der Käufer stellt Jump Factory, sein Personal oder die von ihm oder in seinem Namen beschäftigten Personen von allen Ansprüchen Dritter oder Schadensersatz für Schäden frei, die diesen Dritten entstehen und durch Waren verursacht werden, die von Jump Factory stammen oder anderweitig damit in Zusammenhang stehen.

Verwendung

  1. Der Kunde akzeptiert, dass die Nutzung des Produkts mit Risiken verbunden sein kann. In diesem Zusammenhang ist der Kunde verpflichtet, das Produkt in der von Jump Factory angegebenen und vorgeschriebenen Weise zu verwenden. Der Kunde ist stets verpflichtet, alle Anweisungen von Jump Factory, insbesondere die schriftlichen Anweisungen, die dem Kunden als Anhang oder auf andere Weise von Jump Factory zur Verfügung gestellt werden, strikt zu befolgen. Wenn das Produkt nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet wird, erlischt das Recht des Kunden auf Schadensersatz jeglicher Art.

Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten als Zahlungsbedingungen stets Vorkasse.
  2. Die Zahlungsfrist beträgt nach unterzeichneter Bestellung 14 Tage per Banküberweisung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  3. Sofern eine Ratenzahlung vereinbart ist, sind diese ohne Inanspruchnahme von Verrechnung oder Skonto spätestens zehn Tage nach dem Tag zu begleichen, an dem Jump Factory dem Kunden eine Rechnung über die entsprechende Rate zugesandt hat.
  4. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, gerät der Käufer in Verzug und Jump Factory ist berechtigt, den ihm geschuldeten Betrag ohne weitere Inverzugsetzung einzuziehen. Alle damit verbundenen außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, Jump Factory beschließt, diese Kosten auf einen Pauschalsatz von 15 % des zu fordernden Betrags festzulegen.

Preisanstieg

  1. Die vereinbarten Preise basieren auf der am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisbasis für Materialien, Waren, Versand- und Transportkosten, Löhne, Versicherungsprämien, Steuerabgaben, Einfuhrzölle und anderen preisbestimmenden Faktoren. Tritt vor der Lieferung eine Erhöhung preisbestimmender Faktoren im Sinne der Einleitung dieses Artikels ein – auch wenn diese auf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist – hat Jump Factory das Recht, entweder a dem Auftraggeber eine entsprechende Erhöhung zu zahlen und/oder dem Käufer in Rechnung zu stellen oder den Vertrag zu kündigen, soweit er nicht ausgeführt wurde.
  2. Werden vom Auftraggeber und/oder Käufer für die Ausführung des Auftrags Materialien, Rohstoffe, Waren und andere Gegenstände zur Verfügung gestellt, hat Jump Factory das Recht, maximal 20 % des Selbstkostenpreises der gelieferten Materialien in seinen Preis einzurechnen Kalkulation. , Rohstoffe, Waren und/oder Artikel.

Stornierung

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten ganz oder teilweise auszusetzen oder abzubrechen. Geschieht dies aus anderen Gründen als dem Versäumnis von Jump Factory, die Lieferung in der vereinbarten Art und Weise auszuführen, hat Jump Factory zusätzlich zu etwaigen abgelaufenen Fristen Anspruch auf vollen Schadensersatz und im Falle einer Stornierung auch auf Schadensersatz des Gewinns, festgelegt auf 15 % der vereinbarten Summe, cq. des unbezahlten Teils davon, abzüglich der Kosten, die Jump Factory durch die Kündigung nicht entstanden sind.
  2. Kommt Jump Factory seinen Verpflichtungen nicht nach, muss der Kunde dies schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer Jump Factory das vereinbarte Material noch liefern muss. Bleibt Jump Factory fahrlässig, ist der Kunde berechtigt, die Bestellung zu stornieren, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz hat.
  3. Für alle zwischen dem Kunden bzw. Käufer und Jump Factory geschlossenen Verträge gilt ausschließlich niederländisches Recht. Alle Streitigkeiten, die zwischen dem Kunden und/oder Käufer und Jump Factory entstehen, werden dem zuständigen Gericht vorgelegt, dem Jump Factory untersteht.

Geistiges Eigentum

  1. In Bezug auf von Jump Factory zur Verfügung gestellte Kataloge und/oder Zeichnungen usw. sowie in Bezug auf Anlagen, die Gegenstand eines geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechts oder eines damit vergleichbaren Rechts sein können, verbleibt dieses Eigentum bei Jump Fabrik.
  2. Im Falle der Anfertigung von Waren nach vom Käufer erhaltenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Anweisungen im weitesten Sinne des Wortes übernimmt der Käufer die volle Gewähr dafür, dass keine Marken-, Patent-, Gebrauchs- oder Handelsmuster oder sonstiges vorhanden sind sonstige Rechte Dritter beeinträchtigt werden und Jump Factory stellt von allen Ansprüchen Dritter schadlos.
  3. Jump Factory überträgt keinerlei geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem Produkt auf den Kunden. Die Lieferung des Produkts dient lediglich dazu, dem Kunden das Recht einzuräumen, das Produkt selbst zu nutzen. Der Kunde garantiert, dass die geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten an oder im Zusammenhang mit dem Produkt jederzeit respektiert werden.

Mehrarbeit und/oder weniger Arbeit

  1. Mehrarbeit und/oder Minderarbeit werden fair abgerechnet. Als Nebenleistungen gelten grundsätzlich alle Arbeiten und Lieferungen, die nicht im Vertrag enthalten sind und vom Käufer verlangt werden.

 Streitbeilegung

  1. Für die Entscheidung von Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht in Arnheim zuständig, sofern nicht das Unterbezirksgericht zuständig ist. Jump Factory bleibt jedoch weiterhin berechtigt, den Käufer vor dem nach Gesetz oder Vertrag zuständigen Gericht zu verklagen.

Anwendbares Recht

  1. Für alle Verträge zwischen Jump Factory und dem Käufer gilt niederländisches Recht.